Sie haben sich erfolgreich abgemeldet
Nach Produkten wird gesucht...
Warenkorb
Loading...

Ihr Warenkorb ist leer

Shop besuchen
Sprachauswahl

Steigerung der Ausbildungskapazitäten

Steigerung der Ausbildungskapazitäten

Gerken erweitert Ausbildungskapazitäten für die gesetzlich vorgeschriebene Teleskopstaplerausbildung

Seit April 2016 müssen Bediener von Teleskopstaplern bzw. von drehbaren Teleskopstaplern ihre Befähigung in einer Prüfung nachweisen, bevor sie vom Unternehmer beauftragt werden dürfen. Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV, Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“, erfüllt und ein vorhandener „Staplerschein“ erweitert.

Um den erhöhten Ausbildungsbedarf abzudecken, hat Gerken bereits seit Anfang 2016 sein Schulungsangebot in diesem Bereich wie auch in anderen Bereichen stark erweitert, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden.

Diesen Monat konnten weitere acht Trainer ihre Prüfung zum Teleskopstapler-Ausbilder erfolgreich absolvieren. Sie werden das Gerken Schulungsteam nun bundesweit unterstützen. Mit den neuen Ausbildern ist es möglich, bundesweit Schulungen zum Führen von Teleskopladern bzw. drehbaren Rotor-Teleskopstaplern anzubieten.

Die Schulungen bieten – neben dem Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben – auch für den Unternehmer einen echten Mehrwert. Durch den sicheren und routinierten Umgang mit den innovativen Maschinen wird auf der Baustelle Zeit eingespart und offene rechtliche Fragen werden im Vorfeld beantwortet.

Gerken bietet folgende Schulungsmodule in den bundesweiten Schulungszentren an: ·       Teleskopstapler-Schulung (starr) ·       Teleskopstapler-Schulung (drehbar) ·       Teleskopstapler-Schulung (drehbar) als Zusatzqualifizierung (Teleskopstapler starr) ·       Teleskopstapler-Schulung mit Hubarbeitsbühne (drehbar) als Zusatzqualifizierung
Neben dem umfangreichen Mietprogramm von über 25 verschiedenen Teleskopstapler-Modellen hält Gerken auch ein großes Sortiment an Anbauteilen zur Miete bereit. Nach der erfolgreichen Ausbildung mit abschließender Prüfung können dann starre oder drehbare Teleskopstapler z. B. mit Lasthaken, Arbeitskorb oder hydraulischer Seilwinde ausgestattet werden und so andere Maschinen auf der Baustelle ersetzen.

Damit Ihre erworbenen Qualifikationen Ihre Gültigkeit behalten ist es,
wie in § 4 DGUV Vorschrift 1, §12 Arbeitsschutzgesetz und §12 Betriebssicherheitsverordnung erforderlich, dass Sie jährlich darin unterwiesen werden. Gerken bietet kostengünstige Unterweisungen aus den Bereichen Arbeitsbühnen sowie Gabel- und Teleskopstapler an, die diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Selbstverständlich kann aber auch eine Zusatzqualifikation, wie z.B. die Erweiterung eines Staplerscheines, anstelle der jährlichen Unterweisung durchgeführt werden.