Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ein Angebot gestartet, das für mehr Arbeitssicherheit sorgen soll. Um Absturzunfälle von Leitern zu vermeiden, fördert BG BAU den Einsatz von leichten Arbeitsbühnen bzw. „Kleinsthubarbeitsbühnen“. Solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist, besteht die Möglichkeit bis zu 1.500 Euro bzw. 50 % der Mietkosten als Zuschuss zu erhalten.
Voraussetzungen für Arbeitsschutzprämie von BG BAU
Wer von der Arbeitsschutzprämie profitieren möchte, muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen:
- Plattformhöhe von maximal 5 m
- Zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung durch den Hersteller muss die Arbeitsbühne dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Stand der Technik entsprochen haben
- Arbeitskorb mit vorhandenen Anschlagpunkten für PSAgA entsprechend den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung gültigen Grundnorm für Maschinensicherheit (C-Norm), hier die DIN EN 280, seit 05.2022 die DIN EN 280-1
- Bestimmungsgemäße Verwendung, die durch Angabe des Verwendungsbereiches bei der Beantragung der Förderung zu benennen ist
Diese Arbeitsbühnen sind förderbar
Das große Arbeitsbühnen-Sortiment von GERKEN, das Arbeitshöhen bis zu 100 m möglich macht, beinhaltet auch kleine Bühnen und Lifte mit Arbeitshöhen bis zu 5 m. Wenn Sie noch Leitern benutzen, bietet sich jetzt eine günstige Gelegenheit endlich auf Arbeitsbühnen umzusteigen. Denn eine Arbeitsschutzprämie von BG BAU können Sie für folgende Arbeitsbühnen erhalten: