2
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KFZ über 7.500 kg mit mehr als drei Achsen.
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C
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KFZ über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg.
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CE
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KFZ über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg.
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3
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KFZ bis 7.500 kg, Züge mit nicht mehr als drei Achsen (d.h. es kann auch ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Achsabstand von weniger als 1 Meter gelten als eine Achse).
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B
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BE
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Kombination aus einem Zugfzg. der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt.
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C1
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C1E
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KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfzg. und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten.
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